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	<title>Reifendienst &#187; Versicherungsschutz</title>
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	<description>Infos zum Reifendienst vor Ort</description>
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		<title>Mit Winterreifen auf der sicheren Seite</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Oct 2009 12:59:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Redaktion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Winterreifen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Wintereinbruch]]></category>
		<category><![CDATA[Winterreifenpflicht]]></category>

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		<description><![CDATA[Der gestrige Wintereinbruch in manchen Regionen Deutschlands &#252;berraschte viele Autofahrer. Jetzt hei&#223;t es: Winterreifen aufziehen. Denn bis zu 40 Euro Bu&#223;geld zahlt, wer bei winterlichen Stra&#223;enverh&#228;ltnissen auf Sommerreifen oder abgefahrenen Winterreifen unterwegs ist, nicht vorankommt und dadurch den Verkehr behindert oder gar einen Unfall verursacht. Diese situative Winterreifenpflicht beruht auf dem § 2 Absatz 3a [...]]]></description>
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<p>Der gestrige Wintereinbruch in manchen Regionen Deutschlands &#252;berraschte viele Autofahrer. Jetzt hei&#223;t es: <a title="Winterreifen g&#252;nstig finden mit www.reifensuchmaschine.de" href="http://www.reifensuchmaschine.de">Winterreifen</a> aufziehen. Denn bis zu 40 Euro Bu&#223;geld zahlt, wer bei winterlichen Stra&#223;enverh&#228;ltnissen auf <a title="Sommerreifen" href="http://www.reifensuchmaschine.de/">Sommerreifen</a> oder abgefahrenen <a title="Winterreifen" href="http://www.reifensuchmaschine.at">Winterreifen</a> unterwegs ist, nicht vorankommt und dadurch den Verkehr behindert oder gar einen Unfall verursacht.</p>
<p> Diese situative <a title="Winterreifenpflicht" href="http://www.reifensuchmaschine.de/winterreifenpflicht/winterreifenpflicht.htm">Winterreifenpflicht</a> beruht auf dem § 2 Absatz 3a der der Stra&#223;enverkehrs-Ordnung (StVO). „Das unterstreicht die besondere Bedeutung der Reifen f&#252;r die Sicherheit des Fahrzeugs und damit der anderen Verkehrsteilnehmer“, betont Michael Borchert, Gesch&#228;ftsf&#252;hrer Marketing und Vertrieb der Pirelli Deutschland GmbH, M&#252;nchen. „Zumal ein guter Winterreifen in der kalten Jahreszeit nicht erst auf Schnee und Eis deutlich besser haftet und bremst als Sommerreifen, sondern bereits auf nasskalten und mit Laub verschmutzten Fahrbahnen.“ Um in der kalten Jahreszeit die Sicherheit auf Deutschlands Stra&#223;en zu erh&#246;hen, belohnt der Reifenhersteller jeden, der bis zum 31. Oktober 2009 einen Satz neuer Pirelli Winterreifen kauft, mit Pr&#228;mien zwischen 20 und 40 Euro. </p>
<p>Wer auf Winterreifen verzichtet, um Geld zu sparen, setzt aber nicht nur die eigene Gesundheit und die anderer Verkehrsteilnehmer aufs Spiel, sondern auch einen Teil seines Versicherungsschutzes. Denn: „Wer im Winter mit Sommerreifen f&#228;hrt und unverschuldet einen Unfall hat, bekommt von seiner Kaskoversicherung m&#246;glicherweise weniger oder gar nichts ausgezahlt“, erl&#228;utert Jennefer Fricke, Pressesprecherin vom Bund der Versicherten (BdV). „Der Versicherer kann sich in diesem Fall auf die grobe Fahrl&#228;ssigkeit des Fahrers berufen. Sie besteht zum Beispiel dann, wenn jemand mit Sommerreifen in ein Wintersportgebiet f&#228;hrt. </p>
<p>F&#252;r Vertr&#228;ge, die seit dem 01.01.2008 geschlossen wurden, gilt: Der Versicherer darf auch bei grober Fahrl&#228;ssigkeit des Fahrers die Zahlungen nicht mehr komplett ablehnen, sondern die Leistungen nur angemessen k&#252;rzen. F&#252;r &#228;ltere Vertr&#228;ge gelten die Bestimmungen seit dem 01.01.2009.“ </p>
<p>Dar&#252;ber hinaus kann der Autofahrer auch vor Gericht zu einer Mithaftung verurteilt werden. Hier wird auf ein Gerichtsurteil des Amtsgerichts Trier (Az.: 6 C 220/85) verwiesen, das einen Fahrer zu einer Mithaftung von 20 Prozent verurteilte. Ihm hatte zwar ein anderer die Vorfahrt genommen. Dass sein Auto jedoch beim Abbremsen ins Schleudern kam, f&#252;hrte das Gericht auf die Sommerreifen zur&#252;ck. Auch die Stra&#223;enverkehrsordnung schreibt vor, dass die Ausr&#252;stung des Autos den jeweiligen Wetterverh&#228;ltnissen angepasst werden muss. Bei Fahrten mit Sommerreifen im Winter droht daher ein Bu&#223;geld. </p>
<p>Nicht zuletzt ist die Umr&#252;stung von Sommer- auf Winterreifen auch wirtschaftlich sinnvoll. „Werden Sommerpneus in der kalten Jahreszeit gefahren, steigt ihr Abrieb, weil die auf warme Temperaturen ausgelegte Gummi-Mischung in der K&#228;lte immer spr&#246;der wird“, so Michael Borchert. Wer im Oktober k&#228;ltetaugliche Reifen montieren l&#228;sst, ist also in mehrfacher Hinsicht auf der sicheren Seite. Er f&#228;hrt sicherer, vermeidet Bu&#223;gelder, riskiert nicht seinen Versicherungsschutz und sch&#252;tzt seine Sommerreifen vor vorzeitigem Verschlei&#223;.</p>
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