Filterskandal Betriebserlaubnis des Autos bleibt erhalten
Für Fahrzeuge mit defekten Rußpartikelfiltern ist offenbar kein Entzug der Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) geplant. Das berichtet “kfz-betrieb” unter Berufung auf informierte Kreise. Zwar ist die ABE für die Mängelfilter selbst mittlerweile eingezogen worden, ein Entzug der ABE für das gesamte Fahrzeug wäre jedoch unverhältnismäßig, so die politisch Verantwortlichen. Eine spürbare Umweltbelastung durch die Fahrzeuge mit nicht funktionierenden Rußfiltern sei aufgrund ihrer geringen Zahl nicht zu erwarten. Offen ist jedoch noch, ob der Steuervorteil für die Halter der betroffenen Autos erhalten bleibt.
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